Erbrecht

Das Erbrecht ist neben dem Familienrecht eines der „emotionalsten“ Rechtsgebiete.

Nach dem Tod eines Menschen kommen häufig notgedrungen Beteiligte als Erben oder auch als Enterbte zusammen, die lange Zeit oder auch bislang gar nichts miteinander zu tun hatten.

Miterben sehen sich beispielsweise der Aufgabe gegenüber, den Nachlass als Erbengemeinschaft gemeinschaftlich zu verwalten und diesen einvernehmlich zu verteilen.

Wie kann ich Ihnen helfen?
Über die hier aufgelisteten Kontaktmöglichkeiten können Sie mich gerne für eine Beratung hinzuziehen.

Pflichtteilsberechtigte stehen vor der Entscheidung, ob sie ihre Pflichtteilsansprüche und eventuelle Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen den bzw. die Erben geltend machen und ggf. gerichtlich durchsetzen wollen.

Ich stehe Ihnen gerne in allen Nachlassangelegenheiten kompetent, einfühlsam und vertrauensvoll zur Seite.

Ich unterstütze Sie gerne in folgenden Bereichen:

  • Gestaltung und Prüfung von Testamenten (inklusive Ehegattentestamenten und Berliner Testamenten) und Erbverträgen
  • Schenkung und vorweggenommene Erbfolge
  • Unternehmensnachfolge inklusive erbschaftsteuerlicher Betrachtung und ertragsteuerlicher Prüfung
  • Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Testamentsanfechtung
  • Vertretung im Erbscheinsverfahren
  • Geltendmachung von Auskunfts- und Rechenschaftsansprüchen
  • Vertretung bei Streitigkeiten unter Miterben

Als besonderen Service biete ich Ihnen die Abwicklung deutsch-spanischer Erbrechtsfälle an. Seit 2005 arbeiten wir mit der spezialisierten Deutsch-Spanischen Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei LEGALIUM D. Cano & D. Luickhardt SL als Kooperationspartner bei der Abwicklung von Erbrechtsfällen in Spanien zusammen.

Bei einem deutsch-spanischen Erbfall ist regelmäßig zunächst festzustellen, welches nationale Erbrecht gilt. Bei Anwendung des Deutschen Erbrechts ist dann der Erbennachweis (z.B. Erbschein) zu führen und in Spanien die weiteren formalen Voraussetzungen beispielsweise für eine Eintragung in das spanische Grundbuch zu schaffen. Anders als in Deutschland bedarf es nach dem spanischen Recht der Abgabe einer ausdrücklichen Erbschaftsannahmeerklärung vor einem spanischen Notar.

Meine Kooperationspartner können mittels einer vor einem deutschen Notar zu errichtenden Vollmacht für alle Erben in Spanien tätig werden und sowohl die Erbschaftsabwicklung als auch die steuerliche Abwicklung der Erbschaft vornehmen.

Ich stehe Ihnen hier vor Ort in Deutschland für die Beschaffung der für die Abwicklung der Erbschaft notwendigen Unterlagen und für deren Dauer als verantwortlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Sämtliche Korrespondenz und Gespräche können Sie mit mir führen.

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