Notar in Hannover

Rechtsanwalt & Notar Uwe Beller

Als Notar bin ich Träger eines öffentlichen Amtes und stehe Ihnen unparteiisch und unabhängig zur Seite. Insbesondere ist es meine Aufgabe, unerfahrene Beteiligte vor Rechtsnachteilen zu schützen und Rechts- und Beweissicherheit zu schaffen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Meine Kanzleiräume finden Sie in der Loebensteinstraße 26 (ehem. Hindenburgstr.) in 30175 Hannover.

Kann ich Ihnen helfen?
Über die hier aufgelisteten Kontaktmöglichkeiten können Sie mich gerne für eine Beratung hinzuziehen.

Die Erforschung des Willens der Beteiligten ist dabei meine zentrale Aufgabe. Es ist ein Kernbereich meines gesetzlichen Auftrages, Sie zu dem Ergebnis zu führen, das irrtumsfrei, zweifelsfrei und rechtlich einwandfrei Ihrem wahren Willen entspricht. Auf dieser so ermittelten Grundlage entwerfe ich für Sie Verträge, Satzungen und andere Willenserklärungen wie z.B. Testamente.

Meine notarielle Tätigkeit hat präventiven, beratenden und zugleich unmittelbar rechtsgestaltenden Charakter. Ich helfe Ihnen, Ihre Rechtsverhältnisse und Rechtsbeziehungen so klar und rechtssicher wie möglich zu gestalten und zu entwickeln.

Aufgrund meiner strikten Neutralitätspflicht bin ich als Notar nicht Interessenvertreter einer Partei, sondern wirke auf eine Einigung im Sinne eines freiwilligen Interessenausgleichs hin. Anders als bei meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt darf ich zwar zwischen den Beteiligten vermitteln, aber nicht die Interessen einer Partei im streitigen Verfahren vertreten. Kommt eine Einigung im Sinne eines freiwilligen Interessenausgleichs nicht zustande, endet meine Tätigkeit als Notar.

Neben Beurkundungen aller Art bin ich für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften zuständig. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die notarielle Beurkundung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Gesetzgeber wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten die Mitwirkung des Notars für erforderlich hält.

Darüber hinaus können Notare Verlosungen und Auslosungen durchführen und Vermögensverzeichnisse erstellen. Sie können aber auch freiwillige Versteigerungen durchführen und in Nachlass- und Gesamtrechtsnachfolgeverfahren vermitteln. Darüber hinaus können Notarinnen und Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten und vertreten, als Schiedsrichterin oder Schiedsrichter tätig sein, Eide abnehmen, Zeugnisse ausstellen sowie Wertpapiere und Kostbarkeiten verwahren.

Insbesondere in den folgenden Bereichen ist die Mitwirkung des Notars erforderlich oder zumindest dringend anzuraten:

Mein Amtsbereich umfasst den Amtsgerichtsbezirk Hannover und damit neben der Landeshauptstadt auch die angrenzenden Städte Hemmingen, Laatzen, Langenhagen und Seelze. Selbstverständlich nehme ich auch dann Beurkundungen für Sie vor, wenn Sie nicht in meinem Amtsbezirk wohnen oder Ihren Firmensitz haben oder das betreffende Grundstück nicht in meinem Amtsbezirk liegt. Allerdings darf ich für die Beurkundung meinen Amtsbereich nicht verlassen, sondern muss die Beurkundung innerhalb meines Amtsbereiches (in der Regel in meinem Büro in Hannover) vornehmen.

Notarkosten

Alle deutschen Notarinnen und Notare müssen ihre Tätigkeit nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) in gleicher Weise abrechnen und werden regelmäßig auf die Richtigkeit ihrer Abrechnungen überprüft. Die Wahl des richtigen Notars ist daher keine Frage der Kosten, sondern allein von Kompetenz, Vertrauen und Service abhängig.
Dem Notar ist es gesetzlich untersagt, höhere als die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu verlangen. Umgekehrt ist es dem Notar grundsätzlich auch nicht gestattet, auf die gesetzlich vorgesehenen Gebühren ganz oder teilweise zu verzichten.